Interamerikanischer Gerichtshof stärkt Klimagerechtigkeit als Menschenrecht
Das Gutachten verankert Klimaschutz als einklagbares Menschenrecht und entzieht ihn damit dem reinen politischen Ermessen – ein Modell, das demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber künftigen Generationen stärkt. Es macht deutlich, dass jene, die am wenigsten zu Emissionen beitragen, am stärksten von Klimafolgen betroffen sind, und setzt einen internationalen Standard für Klimagerechtigkeit, der auf andere Rechtssysteme ausstrahlen kann.
Für die europäische und deutsche Klimapolitik zeigt dieses Gutachten, in welche Richtung internationale Rechtsentwicklung sich bewegt: Klimaschutz wird zunehmend als verbindliche staatliche Schutzpflicht verstanden, nicht als freiwillige Wohltat. Deutsche Gerichte und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnten ähnliche Argumentationslinien aufgreifen. Zivilgesellschaftliche Organisationen erhalten durch solche Präzedenzfälle wirkungsvolle Instrumente, um Staaten und Unternehmen zur Einhaltung von Klimazielen zu zwingen.