Schutz vor häuslicher Gewalt: Fußfessel für 400 Täter geplant
Häusliche Gewalt betrifft in Deutschland jährlich hunderttausende Menschen – überwiegend Frauen – und bleibt strukturell unterverfolgt. Ein staatliches Instrument, das Täter nach Verurteilung weiter kontrolliert, stärkt den Schutzanspruch von Opfern gegenüber dem Freiheitsinteresse von Tätern. Ob dieses Instrument tatsächlich wirkt, hängt von konsequenter Umsetzung und ausreichenden Ressourcen ab – beides ist in Deutschland historisch schwach ausgeprägt, wenn es um den Schutz von Frauen geht.
Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber der entscheidende Test kommt bei der Umsetzung. Überwachungsstellen, die nicht besetzt sind, schützen niemanden. Für Mecklenburg-Vorpommern, wo ländliche Strukturen Hilfsangebote für Betroffene oft unerreichbar machen, könnte ein funktionierendes bundesweites System eine wichtige Lücke schließen. Zivilgesellschaftliche Organisationen sollten die Umsetzung aktiv begleiten und einfordern.