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Thursday, 2. July 2026
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Demokratie & Zivilgesellschaft

Ungarn: Neue Behörde soll Staatsvermögen zurückholen – ohne Gerichtskontrolle

Ungarn plant eine neue Staatsbehörde zur Rückgewinnung öffentlichen Eigentums – ein Ziel, das zunächst vernünftig klingt. Doch der Gesetzentwurf räumt der Behörde weitreichende Eingriffsbefugnisse ein, ohne dass unabhängige Gerichte diese kontrollieren können. Das ungarische Helsinki-Komitee warnt vor einem gefährlichen Machtinstrument ohne rechtsstaatliche Schranken und fordert klare gesetzliche Grenzen sowie eine interne Menschenrechtsbeauftragte. Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie legitime politische Ziele genutzt werden können, um Kontrollmechanismen zu umgehen.

Eine Behörde, die tief in die Rechte von Unternehmen und Privatpersonen eingreifen kann – ohne dass ein unabhängiges Gericht das kontrolliert – ist ein klassisches Instrument der Machtkonzentration. Wer keine unabhängige Justiz als Korrektiv hat, ist schutzlos. Das betrifft nicht nur Ungarn: Überall dort, wo Rechtsstaatlichkeit aufgeweicht wird, leiden zuerst die Menschen ohne politische Verbindungen.

Das Muster ist aus der ungarischen Politik bekannt: Die Souveränitätsschutzbehörde funktionierte nach demselben Prinzip – breite Kompetenzen, minimale Kontrolle. Das Helsinki-Komitee benennt konkrete Schritte: präzise Definition der betroffenen Personenkreise, richterliche Überprüfbarkeit aller Maßnahmen, ein unabhängiger Menschenrechtsbeauftragter innerhalb der Behörde. Diese Forderungen sind übertragbar auf jede Demokratie, die staatliche Sonderbehörden plant – auch in Deutschland.