Ungarn: Neue Behörde soll Staatsvermögen zurückholen – ohne Gerichtskontrolle
Eine Behörde, die tief in die Rechte von Unternehmen und Privatpersonen eingreifen kann – ohne dass ein unabhängiges Gericht das kontrolliert – ist ein klassisches Instrument der Machtkonzentration. Wer keine unabhängige Justiz als Korrektiv hat, ist schutzlos. Das betrifft nicht nur Ungarn: Überall dort, wo Rechtsstaatlichkeit aufgeweicht wird, leiden zuerst die Menschen ohne politische Verbindungen.
Das Muster ist aus der ungarischen Politik bekannt: Die Souveränitätsschutzbehörde funktionierte nach demselben Prinzip – breite Kompetenzen, minimale Kontrolle. Das Helsinki-Komitee benennt konkrete Schritte: präzise Definition der betroffenen Personenkreise, richterliche Überprüfbarkeit aller Maßnahmen, ein unabhängiger Menschenrechtsbeauftragter innerhalb der Behörde. Diese Forderungen sind übertragbar auf jede Demokratie, die staatliche Sonderbehörden plant – auch in Deutschland.